Kaufvertragsstörung – 4 Arten – einfach erklärt

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Einleitung

4 Arten der Kaufvertragsstörungen

Ich möchte dir kurz und prägnant die vier Arten der Kaufvertragsstörungen vorstellen.

Die vier Arten von Kaufvertragsstörungen untergliedern sich in:

  1. Lieferverzug
  2. Zahlungsverzug
  3. Annahmeverzug
  4. Mangelhafte Lieferung

Lieferverzug

Diese Form der Kaufvertragsstörung erfolgt, wenn die bestellte Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert wird.

Voraussetzung:

Der vereinbarte Liefertermin wurde verfehlt (=Terminkauf), daher ist keine Mahnung vom Käufer erforderlich. Ist kein spezifischer Kalendertag vereinbart, muss der Käufer die Lieferung beim Verkäufer anmahnen. Auch bei Selbstverzug des Verkäufers ist keine Mahnung vom Käufer nötig, da der Verkäufer bestätigt, dass er nicht liefern kann oder will.

Möglichkeiten des Käufers ohne Nachfrist:

  • Lieferung einfordern
  • Lieferung und zudem Schadensersatz fordern

Möglichkeiten nach abgelaufener Frist:

  • Lieferung ablehnen und vom Kaufvertrag zurücktreten
  • Lieferung ablehnen und Schadensersatz statt Leistung verlangen

Möglichkeiten bei Fixkauf:

  • sofort vom Kaufvertrag zurücktreten
  • auf Lieferung bestehen
  • Schadensersatz fordern

Zahlungsverzug

Der Käufer gerät in Zahlungsverzug, da die Zahlung nicht wie vereinbart erfolgte. Es kommt zu einer Kaufvertragsstörung. Dies geschieht 30 Tage nach Fälligkeit bzw. nach Erhalt einer Rechnung.

Möglichkeiten des Verkäufers bei Nacherfüllung:

  • Zahlung und Schadensersatz fordern (Zinsen)
  • Zahlung einfordern

Möglichkeiten des Verkäufers nach ausgebliebener Nacherfüllung:

  • Vom Kaufvertrag zurücktreten
  • Zahlung ablehnen und Schadensersatz statt Leistung einklagen

Annahmeverzug

Der Käufer nimmt die Ware bei Lieferung nicht an. Dies stellt eine Pflichtverletzung des Käufers dar, da er die Ware nicht zum vereinbarten Termin, Ort, Menge und Art annehmen kann. Er gerät somit in Annahmeverzug, was zu einer Kaufvertragsstörung führt. Ab diesem Zeitpunkt hat der Verkäufer – ohne das Setzen einer Nachfrist – das Recht auf Abnahme der Ware.

Rücktritt und Selbsthilfeverkauf

Nach Verstreichen einer gesetzten Nachfrist hat der Verkäufer folgende Rechte:

  • Selbsthilfeverkauf (bei sensibler Ware wie Obst oder Gemüse?)
    • Vor einem Selbsthilfeverkauf muss der Verkäufer dem Käufer eine Mitteilung senden und eine angemessene Frist für die Versteigerung setzen.
    • Die Kosten für Lagerung und Versteigerung sowie ein eventueller Mindererlös liegen beim Käufer.
    • Ein Mehrerlös nach Kostenabzug geht an den Käufer.
  • Vom Kaufvertrag zurücktreten

Mangelhafte Lieferung (Schlechtleistung)

Ein Mangel in Art, Qualität oder Menge besteht. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und Mängel zu melden.

  • Offene Mängel: Sofort bei Prüfung erkennbar → unverzüglich melden (innerhalb von zwei Jahren)
  • Versteckte Mängel: Nicht sofort erkennbar, treten später auf → unverzüglich melden (innerhalb von zwei Jahren)
  • Arglistig verschwiegene Mängel: Dem Ver käufer bekannt, aber verschwiegen → unverzüglich melden (innerhalb von drei Jahren)

Die genannten Fristen gelten für neue Waren. Bei gebrauchten oder privat verkauften Waren gilt eine Frist von einem Jahr.

Arten der mangelhaften Lieferung

Eine mangelhafte Lieferung kann folgendermaßen ausfallen:

  • Mangel in der Menge
  • Mangel in der Art
  • Mangel durch fehlerhafte Ware
  • Mangel durch falsche Werbeversprechen

Möglichkeiten des Käufers

Nach Erhalt einer mangelhaften Lieferung hat der Käufer folgende Optionen:

  • Rüge (nach Erkennen eines Mangels)
  • Ersatzlieferung anfordern
  • Minderung des Mangels
  • Vom Kaufvertrag zurücktreten
  • Schadenersatzanspruch stellen

Nachdem ein Mangel gemeldet wurde, hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung/Nacherfüllung. Sollte die Ware auch nach der Nacherfüllung mangelhaft sein, stehen dem Käufer folgende Rechte zu:

  • Minderung des Kaufpreises
  • Vom Kaufvertrag zurücktreten
  • Schadenersatz verlangen

Fazit

Für weitere Informationen zu Kaufvertragsstörungen – besonders interessant im Rahmen der Ausbildung zum Fachinformatiker – empfehle ich einen Blick in das Buch “IT-Handbuch für IT-Systemelektroniker/-innen und Fachinformatiker/-innen: 7. Auflage, 2011”. Es bietet einen umfassenden Überblick und erklärt die wichtigsten Aspekte zu Kaufverträgen und deren Störungen auf Seite 427. Auch ich habe dieses Buch während meiner Ausbildung zum Fachinformatiker sehr geschätzt und kann es daher wärmstens empfehlen.

4 Gedanken zu „Kaufvertragsstörung – 4 Arten – einfach erklärt“

  1. Für den Umriss von den Kaufvertragsstörungen vielen Dank! Wir haben eine Bestellung gemacht, warten schon auf die Lieferung. Die Tipps dazu wären für uns sehr hilfreich!

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  2. Ich glaube, dieser Artikel ist der, beste, den ich bisher gefunden habe. In der Tat habe ich bisher nur wenige Beiträge zur Kaufvertragsstörung gefunden. Danke für den Beitrag.

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