Einleitung
In diesem Beitrag möchte ich euch kurz und knapp die 4 Arten der Kaufvertragsstörungen erläutern.
Die vier Arten von Kaufvertragsstörung unterteilen sich in die folgenden Bereiche:
- Lieferverzug
- Zahlungsverzug
- Annahmeverzug
- Mangelhafte Lieferung
Lieferverzug
Diese Art der Kaufvertragsstörung tritt ein, wenn die bestellte Ware nicht termingerecht geliefert wird.
Voraussetzung:
Der vereinbarte Liefertermin wurde nicht eingehalten (=Terminkauf), daher ist keine Mahnung seitens des Käufers notwendig. Ist kein genauer Kalendertag vereinbart worden, so muss die Lieferung beim Verkäufer vom Käufer angemahnt werden. Auch bei Selbstinverzugsetzung des Verkäufers ist keine Mahnung seitens des Käufers notwendig, da der Verkäufer bestätigt, dass er nicht liefern kann/will.
Möglichkeiten des Käufers ohne Nachfrist setzen:
- Lieferung verlangen
- Lieferung und zusätzlich Schadensersatz verlangen
Möglichkeiten nach gesetzter und abgelaufener Frist:
- Ablehnung der Lieferung und Rücktritt vom Kaufvertrag
- Ablehnung der Lieferung und zusätzlich Schadensersatz statt der vereinbarten Leistung zu verlangen
Möglichkeiten beim Fixkauf:
- sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag
- auf die Lieferung bestehen
- Schadensersatz
Zahlungsverzug
Der Käufer befindet sich in der “Bringschuld”, weil die Zahlung nicht wie vereinbart beim Verkäufer eingegangen ist. Es kommt zu einer Kaufvertragsstörung. Dies tritt 30 Tage nach Fälligkeit bzw. nach dem Erhalten einer Rechnung ein.
Möglichkeiten des Verkäufers bei Nacherfüllung:
- Auf Zahlung und Schadensersatz bestehen (Veranschlagung von Zinsen)
- Auf Zahlung bestehen
Möglichkeiten des Verkäufers nach nicht erfüllter Nacherfüllung:
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Zahlung ablehnen und Schadensersatz statt Leistung einklagen
Annahmeverzug
Der Käufer nimmt Ware bei Lieferung nicht an. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtverletzung seitens des Käufers, da er die Ware nicht zum genannten Termin, Ort, Menge und Art annehmen kann. Er gerät somit in Annahmeverzug, woraus eine Kaufvertragsstörung resultiert. Der Verkäufer hat ab diesem Zeitpunkt – ohne das Setzen einer Nachfrist – das Recht auf die Abnahme der Ware.
Rücktritt und Selbsthilfeverkauf
Wird eine Nachfrist gesetzt und diese verstreicht, hat der Verkäufer folgende Rechte:
- Selbsthilfeverkauf (handelt es sich um sensible Ware, wie Obst oder Gemüse?)
- Beim Selbsthilfeverkauf muss der Verkäufer eine Mitteilung an den Käufer senden und eine angemessene Frist setzen bis zur Versteigerung.
- Die Kosten für Lagerung und Versteigerung und ein etwaiger Mindererlös muss der Käufer tragen
- Ein Mehrerlös der Ware geht nach Abzug der Kosten an den Käufer
- Rücktritt vom Kaufvertrag
Mangelhafte Lieferung (Schlechtleistung)
Ein Mangel in Art, Qualität oder Menge liegt vor. Der Käufer ist verpflichtet, ohne schuldhafter Verzögerung die Ware zu überprüfen und folgende Mängel zu melden.
- offene Mängel: Diese Mangel ist sofort bei Prüfung erkennbar → unverzüglich (spätestens vor Ablauf von zwei Jahren)
- versteckte Mängel: Dieser Mangel ist nicht gleich erkennbar, sondern zeigt sich erst später → unverzüglich (spätestens vor Ablauf von zwei Jahren)
- Arglistig verschwiegene Mängel: Der Mangel ist dem Verkäufer bekannt, wird von ihm aber verschwiegen → unverzüglich (spätestens vor Ablauf von drei Jahren)
Die oben genannten Fristen gelten jeweils für einen Kaufvertrag von neuen Waren. Bei einem Kaufvertrag von gebrauchter bzw. privat verkaufter Ware ergibt sich eine Frist von einem Jahr.
Arten der Mangelhaften Lieferung
Eine mangelhafte Lieferung kann wie folgt aussehen:
- Mangel in der Menge
- Mangel in der Art
- Mangel durch fehlerhafte Ware
- Mangel durch falsche Werbeversprechungen
Möglichkeiten des Käufers
Erhält der Käufer eine mangelhafte Lieferung, besitzt er die folgenden Möglichkeiten:
- Rüge (nach erkennen eines Mangels)
- Ersatzlieferung
- Minderung des Mangels
- Rücktritt Kaufvertrag
- Schadenersatzanspruch
Nachdem ein Mangel gemeldet wurde, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung/Nacherfüllung. Ist der Käufer nach Nacherfüllung nicht im Besitz von mangelfreier Ware, hat er folgende Rechte:
- Minderung des Kaufpreises
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Schadensersatz der Leistung
Fazit
Für weitere Informationen zum Thema Kaufvertragsstörungen – im Rahmen der Ausbildung zum Fachinformatiker – lohnt sich ein Blick in das folgende Buch zu werfen: IT-Handbuch IT-Systemelektroniker/-in Fachinformatiker/-in: 7. Auflage, 2011. Das Buch bietet einen allumfassenden Überblick und beschreibt sehr detailliert die wichtigsten Aspekte zum Thema Kaufvertrag und den Kaufvertragstörungen auf Seite 427. Auch ich habe dieses Buch für meine Ausbildung zum Fachinformatiker sehr wertgeschätzt und kann es deshalb wärmstens empfehlen.
Für den Umriss von den Kaufvertragsstörungen vielen Dank! Wir haben eine Bestellung gemacht, warten schon auf die Lieferung. Die Tipps dazu wären für uns sehr hilfreich!
Ehrenmann danke Bruder
Ich glaube, dieser Artikel ist der, beste, den ich bisher gefunden habe. In der Tat habe ich bisher nur wenige Beiträge zur Kaufvertragsstörung gefunden. Danke für den Beitrag.